Softwarekauf (unbefristete Lizenz)
Sind Sie bereits für eine Software mit befristeter Testlizenz registriert, besteht die Möglichkeit, eine dauerhaft gültige Lizenz zu den folgenden Preisen käuflich zu erwerben (Einmalzahlung, unbefristeter Support inbegriffen).
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.